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PFAS-Verbot gekippt: Der aktuelle Stand
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Die Debatte rund um das sogenannte PFAS-Verbot hat in den vergangenen Monaten hohe Wellen geschlagen. Für viele Industrieunternehmen bedeutete das geplante Verbot erhebliche Unsicherheit in Bezug auf Produktionsprozesse, Werkstoffverfügbarkeit und Investitionsentscheidungen. Nun gibt es eine Wendung: Das PFAS-Verbot wurde in seiner bisherigen Form gekippt. Ein bedeutender Schritt mit weitreichenden Konsequenzen für die Industrie. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen, die mit PFAS-haltigen Werkstoffen arbeiten? Und wie sieht der aktuelle Stand der Regulierung aus?
Das Wichtigste zum aktuellen Stand des PFAS-Verbots zusammengefasst
Für alle, die es kurz und übersichtlich möchten: Die wichtigsten Fakten zum gekippten PFAS-Verbot im Überblick.
Verbot gekippt:
Ursprünglicher Vorschlag zurückgezogen.
Neuer Kurs:
Statt Totalverbot jetzt gezielte Einschränkungen.
Industrie im Fokus:
Ausnahmen für systemrelevante Branchen geplant.
Zeitrahmen:
Die beratenden Gremien RAC und SEAC wollen ihre abschließende gemeinsame Stellungnahme im Jahr 2026 der Europäischen Kommission vorlegen.
Empfehlung:
Prozesse prüfen, Alternativen evaluieren, aktiv bleiben.
Schrittweises PFAS-Verbot und aktueller Zeitplan
Dezember 2025 (beschlossen):
EU-Verbot von PFAS und anderen Schadstoffen in Spielzeug.
Januar 2026:
Für Trinkwasser in Deutschland ist ein Grenzwert von 100 ng/l für die Summe von 20 PFAS-Stoffen vorgeschrieben.
Ab Oktober 2026:
Erste Verbote für bestimmte Alltagsprodukte (z.B. Pizzakartons, Regenjacken, Kosmetika) greifen, da der Beschränkungsvorschlag der EU umgesetzt wird.
Bis 2029:
Gültigkeit der Grenzwerte auch für Feuerlöschschäume in der zivilen Luftfahrt.
Stand: Februar 2026
Was hinter dem PFAS-Verbot steckt: Hintergrund und Motivation
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS, bezeichnen eine Gruppe von mehreren tausend Industriechemikalien, die aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in zahlreichen technischen Anwendungen eingesetzt werden. Auch in der Prozess- und Verfahrenstechnik gelten PFAS seit Jahrzehnten als unverzichtbar. Insbesondere dort, wo extreme chemische Beständigkeit gefordert ist.
Gleichzeitig gelten PFAS aus regulatorischer und wissenschaftlicher Sicht zunehmend als kritisch, vor allem aufgrund ihrer extreme Persistenz. PFAS bauen sich in der Umwelt kaum ab und besitzen zudem die Fähigkeit, sich in Organismen anzureichern (Bioakkumulation). Aufgrund dieser Eigenschaften werden PFAS auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet. Studien zeigen, dass bestimmte PFAS langfristig gesundheitsschädlich sein können, etwa durch mögliche Auswirkungen auf Leber, Immunsystem oder Fruchtbarkeit.
Auf Initiative mehrerer europäischer Behörden, darunter das deutsche Umweltbundesamt (UBA) und das niederländische RIVM, wurde daher ein Verfahren zur Regulierung bzw. zum Verbot eingeleitet. Ziel war es, die weitreichende Ausbreitung in Umwelt und Nahrungskette zu begrenzen und potenzielle Gesundheitsgefahren durch PFAS zu minimieren. Das Thema ist eng verknüpft mit dem Fokus der EU auf nachhaltige Chemikalienpolitik und der Umsetzung des Green Deal.
Der aktuelle politische Kurswechsel, der das ursprünglich geplante PFAS-Verbot gekippt hat, bedeutet dabei keinesfalls Entwarnung. Vielmehr wird nun über differenzierte Einschränkungen und Ausnahmen diskutiert. Industrieunternehmen sollten den aktuellen Stand des PFAS-Verbots daher weiterhin aufmerksam verfolgen.
Der Weg zum Verbot: Entscheidungsprozess und Rolle der ECHA
Welche Bewertungen haben zur geplanten Regulierung von PFAS geführt?
Diese Faktoren waren Grundlage für das Verbot und sind weiterhin relevant, auch wenn das PFAS-Verbot gekippt wurde.
Wo stecken überall PFAS drin?
PFAS finden sich in unzähligen Produkten: von beschichtetem Papier, Kochgeschirr und Textilien über Dichtungen und Kühlmittel bis hin zu Elektronik, Farben und Reinigungsmitteln. Wegen ihrer einzigartigen chemischen Eigenschaften kommen sie in Alltagsprodukten ebenso vor wie in hochspezialisierten Industrieprozessen.
Wer ist in den Entscheidungsprozess involviert?
Hinter dem PFAS-Verbot steht ein EU-weiter Abstimmungsprozess mit mehreren Schlüsselakteuren:
ECHA (Europäische Chemikalienagentur):
Bewertet Risiken und leitet das wissenschaftliche Verfahren
Mitgliedstaaten:
Deutschland, Niederlande, Dänemark, Norwegen und Schweden haben den Vorschlag gemeinsam eingebracht
EU-Kommission:
Trifft die politische Entscheidung
RAC & SEAC:
Fachgremien der ECHA für Risiko- und Folgenabschätzung
Industrie & Öffentlichkeit:
Beteiligt über Konsultationen, was ein Faktor ist, der zum Kurswechsel beigetragen hat
So läuft das Verfahren zur REACH-Revision ab
Das Verbot sollte im Rahmen von REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) erfolgen. Der Prozess:
Der aktuelle Stand: Statt Totalverbot von PFAS sind nun abgestufte Beschränkungen geplant.
Ausnahmefälle und Übergangsfristen: Was bleibt erlaubt?
Auch wenn das PFAS-Verbot gekippt wurde, ist das Thema nicht vom Tisch. Vielmehr wird es jetzt differenzierter betrachtet. Laut aktuellem Stand des PFAS-Verbots sieht der überarbeitete Vorschlag gezielte Ausnahmen und Übergangsfristen für kritische Anwendungen vor. Besonders betroffen sind Industriebereiche, in denen PFAS-Technologie derzeit als alternativlos gilt.
Zu den branchenrelevanten Ausnahmen zählen unter anderem:
Halbleiterindustrie:
Hier gelten PFAS als unverzichtbar für die Fertigung hochpräziser Komponenten.
Medizintechnik:
In Implantaten, Dichtungen und Schläuchen wird der Einsatz bestimmter PFAS weiter geduldet.
Chemische Verfahrenstechnik:
In korrosiven Prozessen, etwa bei Säurebehandlung, Galvanik oder der Herstellung hochreiner Medien, sind Übergangsfristen vorgesehen.
Energietechnik und Batteriefertigung:
Einige PFAS-haltige Materialien bleiben in der Herstellung von Hochleistungsbatterien (z. B. Redox-Flow-Systeme) vorerst erlaubt.
Luft- und Raumfahrt:
Aufgrund strenger Sicherheitsanforderungen wird in dieser Branche ebenfalls mit längeren
Übergangszeiten gerechnet.
Klar ist: Auch wenn das vollständige Verbot zurückgenommen wurde, bleibt die Regulierung bestehen. Nur eben nuancierter. Für Industrieunternehmen bedeutet das: Prozesse und Materialien müssen geprüft, dokumentiert und wo möglich PFAS-Alternativen bewertet werden. Die Zeit bis zur endgültigen Entscheidung sollte aktiv genutzt werden, um rechtzeitig reagieren zu können.
Auswirkungen auf andere Branchen: Wer ist betroffen?
Auch wenn das PFAS-Verbot gekippt wurde, bleiben viele Branchen von der Diskussion und der möglichen künftigen Regulierung betroffen. Denn der aktuelle Stand des PFAS-Verbots sieht nach wie vor sektorale Beschränkungen und schrittweise Einschränkungen für nicht-essenzielle Anwendungen vor. Besonders betroffen sind Industriezweige, die PFAS in Massenanwendungen einsetzen, für die es inzwischen Alternativen gibt oder die als verzichtbar eingestuft werden.
Zu den betroffenen Branchen zählen unter anderem:
Verpackungsindustrie
Verpackungsindustrie:
PFAS kommen in fettabweisenden Lebensmittelverpackungen, Backpapier oder Kartonbeschichtungen vor. Diese Anwendungen sollen weitgehend
Konsumgüter & Textilien
Konsumgüter & Textilien:
Outdoor-Bekleidung, Teppiche oder Pfannenbeschichtungen enthalten oft PFAS für wasser- und schmutzabweisende Eigenschaften.
Elektronik & IT
Elektronik & IT:
PFAS werden in der Leiterplattenherstellung, in Kabelisolierungen oder als Additive in Halbleiterprozessen verwendet. Hier wird zukünftig stärker zwischen „essentiell“ und „nicht-substituierbar“ differenziert.
Automotive & Luftfahrt
Automotive & Luftfahrt:
Dichtungen, Schläuche und Isolationsmaterialien enthalten häufig fluorhaltige Kunststoffe. Übergangsregelungen sind absehbar, aber mittelfristig wird Anpassung notwendig.
Kunststoff-Wärmetauscher nicht betroffen - warum das für Calorplast Kunden wichtig ist
Die gute Nachricht für alle Kunden von Calorplast: Unsere Kunststoff-Wärmetauscher sind vom PFAS-Verbot nicht betroffen. Denn in unseren Produkten kommen keine fluorbasierten PFAS zum Einsatz, die unter die aktuell diskutierten Beschränkungen fallen. Das bedeutet für Sie: keine rechtlichen Unsicherheiten. Weder im Hinblick auf Betriebssicherheit noch auf künftige Investitionen.
Calorplast setzt auf hochbeständige Werkstoffe wie Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) sowie PVDF und PFA. Zwar gehören PVDF und PFA chemisch zur Gruppe der fluorierten Kunststoffe, sie gelten jedoch als technisch notwendig und nicht-substituierbar in bestimmten industriellen Anwendungen. Sie sind daher laut aktuellem Stand des PFAS-Verbots weiterhin zulässig. Besonders dort, wo Medien hochaggressiv oder Prozesse hochrein sind, bieten diese Materialien nach wie vor den besten Schutz.
Für Anwendungen mit geringeren Anforderungen an die chemische Resistenz stehen Ihnen Alternativen wie PE oder PP zur Verfügung. Bei höheren Temperaturen oder bei Reinheitsanforderungen, etwa in der Halbleiter- oder Chemieindustrie, kommen PVDF oder PFA zum Einsatz. Unsere erfahrenen Ingenieurteams unterstützen Sie bei der Auswahl des passenden Werkstoffs, abgestimmt auf Ihre Prozessbedingungen.
Die Aufhebung des PFAS-Verbots sorgt in vielen Branchen kurzfristig für Entlastung. Für Calorplast Kunden hingegen bleibt die Planungssicherheit erhalten. Denn unsere Lösungen sind heute schon so konzipiert, dass sie regulatorischen Entwicklungen standhalten, ohne Kompromisse bei Beständigkeit, Sicherheit oder Lebensdauer.
Bedeutung für die Industrie und die Zukunft der Werkstoffe
Auch wenn das PFAS-Verbot gekippt wurde, hat die Diskussion die Aufmerksamkeit auf sichere und zukunftsfähige Werkstoffe gelenkt. Der aktuelle Stand zeigt: Unternehmen müssen ihre Materialwahl langfristig absichern, sowohl technisch als auch regulatorisch.
Kunststoffe wie PE, PP und PVDF bieten hier klare Vorteile: hohe chemische Beständigkeit, lange Lebensdauer und kein akutes Verbotsrisiko. Besonders im Wärmetauscherbau haben sich diese Materialien bewährt.
Calorplast setzt seit Jahrzehnten konsequent auf diese Werkstoffe und entwickelt modulare Wärmetauscherlösungen, die auch künftigen Anforderungen standhalten. Als verlässlicher Partner begleiten wir Sie bei der Auswahl und Integration geeigneter Materialien für maximale Planungssicherheit und Prozessstabilität.











